Sprungziele
Inhalt
 

Ambulant betreutes Wohnen zur Förderung der seelischen Gesundheit

Was beinhaltet die Hilfe unserer Mitarbeiter*innen im ambulant betreuten Wohnen?

Das Team des ambulant betreuten Wohnens (ABW) zur Förderung der seelischen Gesundheit besteht aus derzeit 14 fachlich qualifizierten Mitarbeiter*innen, darunter Krankenschwestern/Krankenpfleger, Ergotherapeut*innen und Heilerziehungspfleger*innen. Ihre Büros befinden sich an den Standorten Quedlinburg/Gernrode, Halberstadt/Osterwieck und Blankenburg.

Die Hilfe richtet sich vor allem an Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und Menschen, die infolge einer Suchtsymptomatik entsprechende Unterstützung benötigen. Sie sind volljährig und wohnen in ihrer eigenen Häuslichkeit. Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der Alltagsbewältigung:

  • Haben die Personen Schwierigkeiten ihr Leben eigenständig zu gestalten?
  • Fühlen sie sich einsam?
  • Stoßen sie im Umgang mit Ämtern und Behörden an ihre Grenzen?
  • Fällt es ihnen schwer notwendige Arzttermine wahrzunehmen?
  • Benötigen sie weitere Hilfen, wie psychologische Begleitung, Pflegedienst oder Betreuung?
  • Brauchen die Menschen Unterstützung bei ihren hauswirtschaftlichen Tätigkeiten?

Hier setzt die Hilfe der Mitarbeiter*innen an.

Wie finden die Hilfesuchenden zum ambulant betreuten Wohnen?

Meist führt der Weg über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises. Zum Teil kommen die Personen über die Sozialarbeiter*innen der Fachkrankenhäuser das erste Mal in Kontakt mit uns. Amtliche Betreuer*innen empfehlen ihnen die zusätzliche Hilfe. Seltener treten die Menschen selbst direkt mit dem ABW in Kontakt.

Wie wird die Hilfe finanziert?

In den meisten Fällen werden die Kosten durch das Sozialamt übernommen (nach Feststellung des individuellen Hilfebedarfs).

Hierfür ist es notwendig einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX zu stellen. Die Hilfesuchenden finden die Antragsformulare im Internet oder richten einen formlosen Antrag an das zuständige Sozialamt. Außerdem können sie sich vom oben erwähnten Sozialpsychiatrischen Dienst unterstützen lassen. In Sozialeinrichtungen, wie etwa dem Sozialzentrum Bode e.V. in Thale, erhalten Betroffene ebenfalls Hilfe diesbezüglich. Besteht bereits ein Kontakt zu den Mitarbeiter*innen des ambulant betreuten Wohnens, unterstützen diese selbstverständlich ebenso bei der Antragstellung.

Menschen, welche finanziell unabhängig sind, haben die Möglichkeit die Hilfe selbst zu zahlen.

Wie genau unterstützen die Mitarbeiter*innen des ambulant betreuten Wohnens die Hilfesuchenden?

Gemeinsam wird ein individueller Hilfeplan erstellt, in dem die Ziele der hilfesuchenden Person festgehalten und messbar gemacht werden. In der Regel erfolgen wöchentliche Treffen. Ob diese im Hausbesuch, in einer Arztpraxis oder zum Beispiel im Stadtpark erfolgen, richtet sich nach dem Hilfebedarf des Einzelnen. Die Unterstützung passt sich an die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen an. Das heißt: ihr/ihm wird keine Handlung abgenommen, die sie/er selbst erledigen kann. In aller Ruhe werden Handlungsschritte angeraten, abgesprochen und angebahnt. Bei Bedarf erfolgen Begleitung oder stellvertretende Ausführung.

Heute haben Menschen mit Handicap die Möglichkeit, ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit Hilfen für soziale Teilhabe, wie das ambulant betreute Wohnen, kann es leichter sein.

Anke Fechner, Teamleiterin des ambulanten betreuten Wohnens der Standorte Blankenburg und Halberstadt und Mitarbeiterin des ambulant betreuten Wohnens am Standort Blankenburg

nach oben zurück